L. Mit Schreiben vom 28. Januar 2022 (act. 11) liess sich der Verwaltungsrat der Assekuranz (im Folgenden: Vorinstanz), vertreten durch RA BB., zur Beschwerde vernehmen, wobei er eingangs erwähnte Rechtsbegehren stellte. M. Mit Eingabe vom 31. März 2022 (act. 15) liess die Beschwerdeführerin eine Replik mit oben erwähnten Rechtsbegehren einreichen. N. Dazu liess die Vorinstanz mit Eingabe vom 23. Mai 2022 (act. 20) eine Duplik einreichen, wobei sie an ihren Anträgen festhielt. O. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen.