Seite 3 H. Gegen diese Verfügung liess die A. GmbH, vertreten durch RA AA., mit Eingabe vom 9. Juni 2021 (act. 20/13) beim Verwaltungsrat der Assekuranz Einsprache erheben u.a. mit den Anträgen, die Verfügung aufzuheben und den Teilschaden auf Fr. 852'085.01 und die Schadennebenkosten auf Fr. 88'149.85 festzulegen abzüglich der bereits geleisteten Teilzahlungen von Fr. 606'100.--. I. Mit Entscheid vom 21. September 2021 (act. 4.2/53) wies der Verwaltungsrat der Assekuranz die Einsprache ab.