C. Am 6. August 2018 liess die A. GmbH gegen die Schadenverfügung der Assekuranz Einsprache an den Verwaltungsrat der Assekuranz erheben (O4V 19 4 act. 37/1) mit dem Antrag, die Schadenverfügung dahingehend anzupassen, dass sich die Pauschalentschädigung (nach Abzug des Selbstbehaltes) auf Fr. 840'500.-- belaufe. D. Der Verwaltungsrat der Assekuranz überprüfte in der Folge die Kostenzusammenstellung von E. Er behandelte die Einsprache an der Sitzung vom 14. Dezember 2018. Der Einsprache wurde teilweise stattgegeben und die Verfügung vom 17. Juli 2018 „nachgebessert" und neu auf Fr. 632'520.-- ausgestellt; (O4V 19 4 act. 2/9).