4. Eventuell sei die Assekuranz zu verpflichten, der Beschwerdeführerin aus dem Brandfall vom 13. April 2018 aufgrund der Bauabrechnung über den Wiederaufbau die nicht gedeckten Baukosten von Fr. 253'834.86 zuzüglich 5% Zins seit 18. Mai 2021 zu bezahlen. 5. Im Falle des Entscheids in der Sache sei das Sozialmonopol der Assekuranz Appenzell Ausserrhoden für die Gebäudeversicherung im Kanton Appenzell Ausserrhoden infolge Missbrauch des Monopols aufzuheben. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.