Replik: 1. Der Einspracheentscheid der Assekuranz Appenzell Ausserrhoden vom 21. September 2021 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Streitsache sei zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Eventuell sei im Rahmen der Instruktion gestützt auf Art. 38 VRPG eine Vergleichsverhandlung durchzuführen. 4. Eventuell sei die Assekuranz zu verpflichten, der Beschwerdeführerin aus dem Brandfall vom 13. April 2018 aufgrund der Bauabrechnung über den Wiederaufbau die nicht gedeckten Baukosten von Fr. 253'834.86 zuzüglich 5% Zins seit 18. Mai 2021 zu bezahlen.