7. Zustellung an die Beschwerdeführer über deren Anwalt, die Beschwerdegegnerin über deren Anwalt, die Vorinstanz, die verfügende Behörde und nach Rechtskraft an die Gerichtskasse. Im Namen der 4. Abteilung des Obergerichts Der Obergerichtsvizepräsident: Der Gerichtsschreiber: Dr. iur. Manuel Hüsser lic. iur. Daniel Hofmann versandt am: 29. August 2022 Seite 15