Seite 10 abgerissen und stattdessen ein Liftbau erstellt werden soll und der Neubau den Einblick auf die Südseite des Kulturobjekts zudem mehrheitlich versperren wird. Die verfügende Behörde hat sich damit in der Begründung des Bau- und Einspracheentscheids zu den Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Kulturobjekt und dessen Einordnung in die Ortsbildschutzzone offenkundig von unsachlichen Motiven leiten lassen, welche in den anwendbaren Normen keine Stütze finden. Zudem hat sie sich mit den entsprechenden Rügen der Einsprecher nicht auseinandergesetzt, obwohl es nach Art.