Diesbezüglich ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine Sanierung des Treppenhauses mehr Kosten als der angestrebte Neubau verursachen würde oder dass der Erschliessungsbau und das Mehrfamilienhaus gar notwendig wären, um das Kulturobjekt (und das Treppenhaus) dem Schutzzweck entsprechend zu sanieren. Der verfügenden Behörde kann zudem darin nicht gefolgt werden, dass gemäss den Baugesuchsunterlagen das Erscheinungsbild des Kulturobjekts erhalten resp. wiederhergestellt werde. Vielmehr geht aus den massgebenden Plänen (act. 11.I.5/49- 51) hervor, dass das bestehende originale Treppenhaus (Risalit) mit dem Dachaufbau