3.1 Die verfügende Behörde kommt in E. 3 des Bau- und Einspracheentscheids zum Schluss, dass sich das Gebäude Assek. Nr. 0002 heute in einem renovierungsbedürftigem Zustand befinde. Gemäss den Baugesuchsunterlagen werde das Erscheinungsbild erhalten resp. wiederhergestellt. Der Neubau im Rücken des geschützten Hauses beeinträchtige einerseits dessen Wert als Kulturobjekt, doch bringe er auch verschiedene Bereicherungen. Der Mehrbedarf an Parkierungsflächen, den eine Sanierung des Kulturobjekts mit sich bringe, könne mit der Tiefgarage aufgefangen werden, die Fahrzeuge verschwänden unter der Erde.