Wird der Rekursentscheid der Vorinstanz mit Beschwerde an das Obergericht weitergezogen, ist der Bau- und Einspracheentscheid der verfügenden Behörde damit inhaltlich notwendigerweise mitangefochten. Heisst das Obergericht die Beschwerde gut, wird daher auch der Bau- und Einspracheentscheid und damit die erteilte Baubewilligung aufgehoben. Das in der Beschwerdeschrift vorgebrachte Rechtsbegehren der Beschwerdeführer erweist sich somit ohne Weiteres als genügend, womit auf die Beschwerde einzutreten ist.