a) der Beschwerdeführer: 1. Der Entscheid des Departementes Bau und Volkswirtschaft betreffend Sanierung bestehendes Wohnhaus, Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Einbau einer Wärmepumpe mit vier Erdsonden, Parz. Nr. 0001, vom 30. September 2021 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer. b) der Beschwerdegegnerin: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf überhaupt einzutreten ist. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. und unter solidarischer Haftbarkeit zulasten der Beschwerdeführer.