RPG (Bundesamt für Raumentwicklung [ARE], Neues Raumplanungsrecht, Erläuterungen zur Raumplanungsverordnung und Empfehlungen für den Vollzug, Bewilligungen nach Art. 24c RPG, 2007, Ziff. 3.3.2 S. 9). Bei der geplanten rund 235 m langen Zufahrt fehlt der körperliche Zusammenhang zum Gebäude Assek. Nr. 0002, womit es sich bei dieser nicht um eine Änderung oder Erweiterung des bestandesgeschützten Wohnhauses handelt. Im Weiteren ist mit dem Baugesuch auch keine Änderung oder Erweiterung einer bereits bestehenden, bestandesgeschützten Strasse vorgesehen, weshalb die strittige Zufahrt als eigenständiges Bauvorhaben und damit nicht als Anwendungsfall von Art.