In Streu- und Hofsiedlungsgebieten bestehe ein Anspruch auf eine allgemeine Zufahrt mit einem Motorfahrzeug wie in Wohngebieten. Ein Gebiet mit traditioneller Streubausiedlung wiederum werde gemäss Bundesgericht durch eine regelmässige Verteilung von Häusern und Höfen über eine ganze Region charakterisiert. Auch in einem Gebiet, wo Wohn- und Ferienhäuser stünden, bestehe grundsätzlich ein Anspruch auf eine allgemeine Zufahrt zu einem Grundstück mit einem Motorfahrzeug, sofern die topografischen Verhältnisse eine solche überhaupt zuliessen. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden verfüge über zahlreiche Streu- und Hofsiedlungsgebiete, so