act. 21.1), was einer intensiven Graswirtschaft bzw. dem "Eingrasen" auf diesen Flächen eher entgegensteht. Auf den Fotos des Rekursaugenscheins vom 10. Juni 2021 (act. 10.I.10) ist denn auch auf der Parzelle Nr. 0003 hohes Gras erkennbar, was den Schluss zulässt, dass der erste Schnitt zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist. Damit erscheint es als fraglich, ob die Parzelle Nr. 0003 überhaupt für das "Eingrasen" geeignet ist, zumal der Bereich ausserhalb der Naturwiesen weitgehend für den projektierten Zufahrtsweg beansprucht würde.