Seite 6 Betriebsdaten zu liefern. Dies gilt insbesondere für das Argument des "Eingrasens", wobei jeweils nur ein Flächenteil in zeitlich kurzen Abständen gemäht und das Schnittgut gleich als Frischfutter verwendet wird. Gegen ein betriebsnotwendiges "Eingrasen" auf der Parzelle Nr. 0003 spricht zum einen der Umstand, dass sich das Betriebszentrum des Pächters in rund 2.5 km Entfernung im Ortsteil E. befindet, bei welchem er zudem gemäss Geoportal über flachere Grasflächen verfügt.