3.1 Gemäss Erwägung 4d des angefochtenen Entscheids und S. 2 des Bauentscheids der ARE vom 2. März 2021 wird das Grundstück Nr. 0003 von D. bewirtschaftet, welcher einen landwirtschaftlichen Betrieb mit 1.214 Standardarbeitskräften und einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 15.90 ha führt und dessen Betriebszentrum sich auf der Parzelle Nr. 0006 in E., B., befindet. Die Parzelle Nr. 0003 werde von D. als Mähwiese benutzt. Das Mähen der Wiesen erfolge während wenigen Sommermonaten, in der Regel in der zweiten Junihälfte sowie im August, und es würden in diesem Zeitraum zwei bis drei Schnitte durchgeführt.