C. Mit Entscheid vom 2. März 2021 (act. 10.I.1/4) und 5. März 2021 (act. 10.I.1/3) verweigerten das Amt für Raum und Wald, Abteilung Raumentwicklung (im Folgenden: ARE), sowie die Baubewilligungskommission B. (im Folgenden: verfügende Behörde) die Bewilligung für das Bauvorhaben.