a) der Beschwerdeführer: 1. Der Rekursentscheid des Departementes Bau und Volkswirtschaft vom 30. September 2021 betreffend Neubau Zufahrt und Bewirtschaftungsweg, B., sei aufzuheben. 2. Es sei die Baubewilligung betreffend den Neubau Zufahrt und Bewirtschaftungsweg, B., zu erteilen bzw. die Angelegenheit an die Erstinstanzen zur Erteilung der Baubewilligung zurückzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zulasten der Vor- und Erstinstanzen. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Beschwerdeführer.