B. Mit Verfügung vom 31. August 2020 (act. 5.6.4) lehnte das Veterinäramt das Gesuch von A. zur vollständigen Akteneinsicht (Offenlegung von persönlichen Daten der meldenden Personen) ab. C. Gegen diese Verfügung erhob A. mit Eingabe vom 16. September 2020 (act. 5.1) beim Departement Gesundheit und Soziales Rekurs u.a. mit dem Antrag ihm uneingeschränkte Akteneinsicht zu gewähren. Seite 2 D. Mit Entscheid vom 14. September 2021 (act. 2.1) wies das Departement Gesundheit und Soziales den Rekurs ab.