A. Aufgrund von Meldungen von Anwohnern führte das Veterinäramt bei A. am 11. August 2020 eine unangekündigte Kontrolle seiner [...] durch. Dabei stellte das Veterinäramt keine Mängel bei der Tierhaltung fest, weshalb es keine Massnahmen einleitete und den Fall als abgeschlossen betrachtete (Kontrollbericht Veterinäramt vom 11. August 2020, act. 5.1.3; Aktennotiz Veterinäramt, act. 5.1.4). Mit Schreiben vom 11. August 2020 (act. 5.1.5) und 19. August 2020 (act. 5.1.9) ersuchte A. das Veterinäramt in diesem Zusammenhang um Akteneinsicht in alles, was das Veterinäramt zum Handeln veranlasst habe, insbesondere die eingegangenen Meldungen.