a) des Beschwerdeführers: 1. Der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, unverzüglich die mit Schwärzungen versehenen Aktenkopien erneut zuzustellen, dabei jedoch auf das Unkenntlichmachen zu verzichten. 3. Es sei die Verletzung von Art. 8 und 13 EMRK festzustellen. 4. Es sei mir eine Genugtuung nach Gerichtsermessen zuzusprechen. 5. Unter Kostenfolge der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt