Seite 4 K. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 (act. 11) beantragte der Beschwerdeführer, die Frist zur Replik bis zum 28. Februar 2022 zu erstrecken. Diese Erstreckung wurde am 15. Dezember 2021 mit dem Vermerk "Letztmals" gewährt. L. Mit Eingabe vom 7. Januar 2022 (act. 12) ersuchte der Beschwerdeführer, ihm die Verfahrensakten zur Einsicht zuzusenden. Die Akten wurden ihm am 14. Januar 2022 (act. 12) in Kopie zugestellt.