8. Wir behalten uns die Ergänzung unserer Rechtsbegehren und Begründung vor. 9. Im Weiteren sind die beteiligten Instanzen, Mitarbeiter anzuweisen, Schreiben, Unterlagen, ect., die bei einem Verfahren eingereicht werden müssen, dem Beschwerdeführer im Doppel zu senden. Oder dem Gericht im Doppel einzureichen. Damit für die Beschwerdeführer keine teuren zusätzlichen Kopierkosten entstehen. 10. Für eine neutrale Schätzung beantragen wir den Beizug von B. Treuhand. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdeführers.