Seite 10 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde von A. wird abgewiesen. 2. Dem Beschwerdeführer wird eine Entscheidgebühr von Fr. 1000.-- auferlegt. Der Kostenvorschuss von Fr. 1000.-- wird angerechnet. 3. Es wird keine Parteienschädigung ausgerichtet.