4.3 Die verfügende Behörde macht geltend, dass eine Parzelle immer als Ganzes bewertet werde. Jede Bauparzelle habe Bereiche, die im Grenz-, Strassen- und Gebäudeabstand lägen. Der durchschnittliche Bodenpreis in der Gemeinde B. betrage in der Zone W2 412.-- Fr./m2. Für die Festlegung des Bodenwerts der Parzelle Nr. 0001 sei nebst der schmalen, spitz verlaufenden Parzellenform auch die Lage etwas ausserhalb vom Zentrum und die Geruchsimmissionen berücksichtigt worden. Der Bodenwert sei entsprechend auf 340.-- Fr./m2 reduziert worden.