D. Mit Entscheid vom 21. Dezember 2020 (act. 8.7) hiess die Grundstückschätzungsbehörde die Einsprache teilweise gut. Sie korrigierte die Schätzwerte wie folgt: Verkehrswert: Fr. 220'000.-- Mietwert pro Jahr: Fr. 9'240.-- E. Gegen diesen Entscheid erhob A. mit Eingabe vom 18. Januar 2021 (act. 8.8) Rekurs beim Departement Finanzen mit den Anträgen, den Einspracheentscheid aufzuheben und den nicht überbauten Teil der Liegenschaft Nr. 0001 der Grünzone oder dem übrigen Gemeindegebiet zuzuteilen. F. Mit Entscheid vom 26. August 2021 (act. 2.1) wies das Departement Finanzen den Rekurs ab.