B. Am 1. Juli 2020 eröffnete das Grundbuchamt B. folgende Grundstückschätzung für die Parzelle Nr. 0001 (act. 8.1): Realwert/Sachwert: Fr. 292'000.-- Mietwert: Fr. 9'480.-- Seite 2 Ertragswert: Fr. 190'000.-- Verkehrswert: Fr. 258'000.-- C. Dagegen erhob A. mit Eingabe vom 4. September 2020 (act. 8.2) Einsprache bei der Grundstückschätzungsbehörde mit dem Antrag, den Verkehrswert und den Mietwert der Liegenschaft nach unten zu korrigieren.