H. Mit Eingabe vom 25. Januar 2022 (act. 12) liess der Beschwerdeführer eine Replik einreichen, worin er an seinen Anträgen festhielt. Dazu liess sich die Beschwerdegegnerin mit Duplik vom 7. März 2022 (act. 16) ebenfalls unter Aufrechterhaltung ihrer Rechtsbegehren vernehmen. Darauf folgten weitere Eingaben durch den Beschwerdeführer am 17. März 2022 (act. 17) und die Beschwerdegegnerin am 23. März 2022 (act. 18). I. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Seite 4 Erwägungen