C. Mit Verfügung vom 26. April 2019 (act. 5.1/1) stellte der SVAR fest, dass der ehemaligen Mitarbeiterin B. keine Ansprüche mehr aus dem per 31. Oktober 2018 beendeten Arbeitsverhältnis mit dem SVAR zustünden. Begründet wurde dies in Bezug auf die Ferienund Überstunden mit der vertrauensärztlichen Untersuchung vom 14. August 2018.