Der Beschwerdeführer lege nicht dar, ob er die von E. erteilten Notenpunkte bei den Noten einbezogen habe. Zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers Ende April 2020 seien keine Noten von bereits durchgeführten Lernkontrollen im System abgelegt worden, obschon diese fortlaufend im Educase hätten eingetragen werden müssen. Die Noten und die zum Teil nicht zurückgegebenen Prüfungen hätten durch den Rektor aufwändig beim Beschwerdeführer beschafft oder an dessen Arbeitsplatz gesucht werden müssen. Zwar habe der Beschwerdeführer hierzu ausgeführt, dass das Educase