Der Beschwerdeführer habe eine designierte Stellvertretung eingeschüchtert, indem er betont habe, dass diese Schwierigkeiten am D. und/oder bei der Organisation der Arbeitswelt für Gesundheits- und Sozialberufe bekommen werde, sollte sie diese Stellvertretung übernehmen. Es sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer mit seiner Seite 5 inakzeptablen Intervention eine Verhinderung dieses Modullehrgangs habe herbeiführen wollen; dabei habe er eine Schadenszufügung für das B. billigend in Kauf genommen.