Speziell habe bei Ausfällen des Beschwerdeführers nicht auf eine strukturierte Unterrichtsvorbereitung oder zum Teil auf gar keine Vorbereitungsunterlagen zurückgegriffen werden können. Es sei anhand der partiell vorliegenden Notizen oder wegen der fehlenden Unterlagen im Klassen-OneNote bei den E-Learningklassen nicht möglich, die Vorbereitungen für die Klassen zu übernehmen, und die wenigen Stichworte in den Mails des Beschwerdeführers reichten für eine Erteilung der Lektionen nicht aus. Die stellvertretenden Lehrerpersonen hätten teils gar Lernende aus den Klassen kontaktieren müssen, um den Umsetzungsstand der Lernziele ermitteln zu können.