Konkret werden dem Beschwerdeführer in der Kündigungsverfügung vom 17. September 2020 diverse, wiederkehrende Leistungsmängel in der Unterrichtsvorbereitung, Unterrichtsführung und Administration vorgeworfen, welche sich seit längerem über Rückmeldungen von Lernenden und Vorgesetzten manifestiert hätten. Speziell habe bei Ausfällen des Beschwerdeführers nicht auf eine strukturierte Unterrichtsvorbereitung oder zum Teil auf gar keine Vorbereitungsunterlagen zurückgegriffen werden können.