Seite 2 B. Mit Schreiben vom 12. Juni 2020 (act. 3.5) teilte das B. A. mit, dass wegen dessen Verhaltens gegenüber den Vorgesetzten, des Intrigenspiels gegen seine Stellvertretung sowie der festgestellten mangelnden Qualität der Unterrichtsvorbereitung und -durchführung das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und der Schulleitung des B. zerstört sei. Deshalb sei beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis per 31. Januar 2021 aufzuheben. Dazu wurde A. das rechtliche Gehör gewährt. Mit Schreiben vom 19. Juni 2020 (act. 3.6) liess A. durch seinen RA AA.