A. A., geboren am XX.XX.1957, war ab dem 1. August 2005 als Berufsfachschullehrer beim B. angestellt. Am 31. März 2020 wurde er vom Rektor schriftlich verwarnt, da er sich wiederholt verletzend gegenüber der Fachschaftsleiterin Gesundheit, C., verhalten habe. Im Wiederholungsfall wurde ihm ein schriftlicher Verweis angedroht, der dann in den Personalakten abgelegt werde (act. 6.2). Mit Verfügung vom 29. April 2020 (act. 6.3) kürzte das B. das Arbeitsverhältnis von A. mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf den 31. Juli 2020 von 20 auf 17 Lektionen pro Woche.