D. Mit Entscheid vom 2. August 2021 (act. 3.1) trat das Departement Inneres und Sicherheit nicht auf den Rekurs von A. ein. E. Dagegen erhob A. (im Folgenden: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 6. September 2021 mit eingangs erwähnten Rechtsbegehren beim Obergericht Beschwerde. Seite 2 F. Mit Verfügung vom 20. September 2021 (act. 5) wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege gewährt.