a) der Beschwerdeführer: Es sei der Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 31. Mai 2021 betreffend Rekurs von A1. aufzuheben und es sei die Sache an das Departement zurückzuweisen, damit dieses in der Sache entscheide. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt