Aus dem Schreiben der verfügenden Behörde vom 18. Mai 2021 geht zudem klar hervor, dass die Verfügung vom 1. April 2021 in Wiedererwägung gezogen und die Rechnung für die Transportkosten zulasten der Beschwerdeführerin hinfällig wurde. Damit kann nicht zweifelhaft sein, dass die verfügende Behörde die Rechnung aufgehoben hat, zumal nicht ersichtlich ist, wie der Widerruf einer Rechnung sonst erfolgen sollte.