c) Der Bau- und Einspracheentscheid der Baubewilligungskommission C. vom 25. März 2019, der Bau- und Einspracheentscheid des Tiefbauamts vom 13. Dezember 2018, der Bauentscheid des Amts für Umwelt vom 14. Juni 2018 sowie der Entscheid der Assekuranz vom 15. Juni 2018 betreffend Carunterstand, Parz. Nr. 0001, [...], werden aufgehoben. 2. Die Entscheidgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf Fr. 3'000.-- festgesetzt. Diese wird zur Hälfte den Beschwerdeführern auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. Der Kostenvorschuss von Fr. 2'500.-- wird angerechnet.