5.2 Wie das Tiefbauamt im Bau- und Einspracheentscheid vom 13. Dezember 2018 in E. 3 ausführt, ist das betroffene Grundstück Nr. 0001 in Bezug zum Ortszentrum [...] peripher gelegen. Die [...] grenze rechtsufrig ab Gemeindegrenze zu [...] bis ins Gebiet [...] grösstenteils an die Landwirtschaftszone oder den Wald. Im Weiteren sei der Gewässerraum mehrheitlich frei von Bauten und Anlagen. Bestehende Bauten in der Umgebung lägen nicht direkt am Ufer und die Grundstücke seien nicht vollständig ausgenützt. Zudem sei die betroffene Parzelle bereits bebaut und der Carunterstand solle näher am Gewässer zu liegen kommen.