H. Mit Eingabe vom 11. November 2021 (act. 18) reichten die Beschwerdeführer eine Replik ein, wozu sich die Beschwerdegegner mit Duplik vom 3. Januar 2022 (act. 21) vernehmen liessen. Mit Schreiben vom 10. Januar 2022 (act. 22) reichten die Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme ein. I Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Seite 6 Erwägungen