Gleichzeitig stellte es fest, dass die Baubewilligung vom 6. Oktober 2011 betreffend die Vergrösserung des Vorplatzes sowie die darauf beruhenden Bau- und Einspracheentscheide der Baubewilligungskommission C. vom 25. März 2019 und des Tiefbauamts vom 13. Dezember 2018 sowie die Bauentscheide des Amts für Umwelt vom 14. Juni 2019 und der Entscheid der Assekuranz vom 15. Juni 2018 nichtig seien. Im Weiteren wies das Departement die Angelegenheit zur Prüfung der Wiederherstellung des ursprünglichen, rechtmässigen Zustands an die Baubewilligungskommission C., das Tiefbauamt und das Amt für Umwelt zurück.