Seite 5 D. Dagegen liessen B1., B2., B3., B4., B6., B5. (neue Eigentümerin der Parzelle Nr. 0009) sowie B7., alle vertreten durch RA BB., mit Eingabe vom 1. Juli 2019 (act. 12.1/1) beim Departement Bau und Volkswirtschaft Rekurs erheben u.a. mit den Anträgen, die Bau- und Einspracheentscheide aufzuheben und sofort ein Nutzungsverbot für den bestehenden Carunterstand zu erlassen.