verzichten und die bestehende Baute innert 30 Tagen nach Eröffnung der Verfügung zu entfernen. Mit Entscheiden vom 14. Juni 2018, 13. Dezember 2018 und 11. Juni 2019 erteilten das Tiefbauamt, das Amt für Umwelt und die Baubewilligungskommission C. für den Carunterstand die befristete Bewilligung bis längstens 30. Juni 2022. Gleichzeitig wiesen die Baubewilligungskommission und das Tiefbauamt die gegen das Baugesuch gerichteten Einsprachen ab (act. 12.6). Begründet wurde die Baubewilligung u.a. damit, dass der Carunterstand nach Art. 94 Abs. 2 BauG als angemessene Erweiterung des im Jahr 2011 bewilligten Abstellplatzes bewilligt werden könne.