Im Jahr 2011 bewilligten das Amt für Umwelt und die Baubewilligungskommission C. eine Vergrösserung des Abstellplatzes auf der Nordwestseite des Wohnhauses Assek. Nr. 0003 um 130 m2, welche den Gewässerabstand von 6 m gemäss Art. 114 Abs. 2 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG, bGS 721.1) einhält (act. 12.4). Mit Entscheid vom 4. Mai 2015 bewilligte die Baubewilligungskommission C. einen provisorischen Carunterstand (Blachengarage) für die Dauer von drei Jahren. Dieser befindet sich zum grössten Teil im Bereich der im Jahr 2011 bewilligten Platzvergrösserung (act. 12.5) und teilweise im Gewässerraum der [...].