2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mwst.) zu Lasten der Beschwerdegegner unter solidarischer Haftbarkeit und/oder der Vorinstanz unter solidarischer Haftbarkeit. b) der Beschwerdegegner: 1. Die Beschwerde von A1. und A2. sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführer. c) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. d) der verfügenden Behörde: (Keine Anträge) Sachverhalt