zumal die italienische Identitätskarte, die einer Aufenthaltsbewilligung entspreche, dem kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden zur Überprüfung unterbreitet worden sei. Die zuständigen Behörden hätten zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit und das Recht, dies zu verlangen und der Beschwerdeführer wäre einem entsprechenden Verlangen auch nachgekommen. Der Beschwerdeführer 1 habe "bei aus Italien kommend" immer "aus Italien einreisend" gemeint. Er sei sich des Fehlers der Behörden nicht bewusst gewesen, sondern habe auf deren Handeln vertraut.