Seite 2 mit Verfügung vom 17. Februar 2021 (act. 5.6.I./6) das Gesuch um Erteilung der Aufenthaltsbewilligung B für A1., A2., A3. und A4. ab. Gleichzeitig widerrief sie die bis 23. Juni 2021 gültigen Kurzaufenthaltsbewilligungen und ordnete an, dass A1. und seine Familie die Schweiz innert 60 Tagen ab Rechtskraft der Verfügung zu verlassen hätten. Begründet wurde die Verfügung im Wesentlichen damit, dass A1. seine Aufenthalts- bzw. Kurzaufenthaltsbewilligungen durch unwahre Angaben bei den Gesuchstellungen erlangt habe.