a) der Beschwerdeführer: 1. Der Entscheid des Departements Inneres und Sicherheit Appenzell Ausserrhoden vom 11. Mai 2021 sowie die Verfügung des Amts für Inneres, Abteilung Migration, vom 17. Februar 2021 seien vollumfänglich aufzuheben. 2. Unter Aufhebung der in Ziffer 1 genannten Entscheidungen seien die Gesuche der Beschwerdeführer um Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen (Umwandlung von Kurzaufenthaltsbewilligungen in Aufenthaltsbewilligungen) gutzuheissen;