Dem Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 2. Dezember 2008 (vgl. https://querystaatsarchiv.ar.ch/Dateien/50/D254448.pdf) kann auf S. 6 entnommen werden, dass die Gemeindebeiträge die durch den Gemeingebrauch verursachten Kosten abgelten sollen. Derartige Kosten entstehen im vorliegenden Fall aber gerade nicht, weil eine Nutzung durch die Allgemeinheit nicht möglich ist.